AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ITF Technical Fabrics GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Planungen, Beratungen sowie Montagen der ITF Technical Fabrics GmbH.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gekennzeichnete Angebote können innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen werden.
(2) Bei verbindlichen Angeboten kommt der Vertrag durch die fristgerechte schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Einer gesonderten Auftragsbestätigung durch die ITF Technical Fabrics GmbH bedarf es nicht.
(3) Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot der ITF Technical Fabrics GmbH einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung, Pläne, Zeichnungen, Spezifikationen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die ITF Technical Fabrics GmbH.
(5) Technische Änderungen, konstruktive Anpassungen sowie Änderungen der Ausführungsdetails bleiben vorbehalten, soweit diese aufgrund technischer Erfordernisse, behördlicher Auflagen, statischer Berechnungen, produktionsbedingter Anforderungen oder gleichwertiger Materialverfügbarkeiten erforderlich sind und die vereinbarte Funktion, Qualität und Gebrauchstauglichkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(6) Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge:
a) das Angebot der ITF Technical Fabrics GmbH,
b) die technischen Leistungsbeschreibungen und Planungsunterlagen,
c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, den Vertragsunterlagen sowie den vereinbarten technischen Spezifikationen.
(2) Zeichnungen, Berechnungen, Visualisierungen und sonstige Planungsunterlagen dienen der Veranschaulichung und können im Rahmen der technischen Ausarbeitung angepasst werden.
(3) Für Genehmigungen, behördliche Zustimmungen oder bauseitige Leistungen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich und schriftlich durch die ITF Technical Fabrics GmbH vereinbart wurde. Ein einseitiger oder pauschaler Skontoabzug durch den Auftraggeber ist unzulässig und wird nicht anerkannt.
(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Eingang des Rechnungsbetrages auf einem von der ITF Technical Fabrics GmbH benannten Konto.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie weitere durch den Verzug entstandene Schäden geltend zu machen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, laufende Leistungen, Lieferungen oder Montagen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Angegebene Liefer- und Ausführungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Termine verlängern sich angemessen, sofern Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Witterungseinflüsse, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände eintreten.
(3) Werden vereinbarte Liefer-, Montage-, Ausführungs- oder Abnahmetermine aus Gründen verschoben, die vom Auftraggeber zu vertreten sind oder in dessen Verantwortungsbereich liegen, ist die ITF Technical Fabrics GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für zusätzliche Projektsteuerung, erneute Terminplanung, Vorhaltung von Personal, Geräten und Material, Lagerung, erneute An- und Abfahrten, Reisekosten sowie sonstige durch die Terminverschiebung verursachte Aufwendungen.
(4) Sofern durch Terminverschiebungen Wartezeiten, Unterbrechungen oder zusätzliche Einsätze erforderlich werden, sind diese vom Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge sowie bauseitigen Leistungen zur Verfügung.
Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten der ITF Technical Fabrics GmbH.
§ 7 Eigentumsrechte und Unterlagen
(1) Alle durch uns erstellten Zeichnungen, Berechnungen, Modelle, Planungen, Visualisierungen und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
(3) Wir sind zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare Umstände, entbinden die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.